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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Gesetz zur vertraulichen Geburt ist in Kraft getreten

    | Zum 1.5.14 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt) in Kraft getreten. Schwangere können ihr Kind vertraulich in einer Klinik oder bei einer Hebamme gebären. Sie werden während der Schwangerschaft und auch danach von Mitarbeitern von Beratungsstellen beraten und begleitet. Ziel ist es zu verhindern, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären oder sogar aussetzen oder töten. |

     

    Details dazu lesen Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=199564.html 

    Quelle: ID 42677151