· Nachricht · Adoptionsrecht
Gesetzesentwurf für Ausweitung des Adoptionsrechts für eingetragene Lebenspartner liegt vor
| Die Einführung einer sog. Sukzessivadoption für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geplant, so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/1285). Die Neuregelung sieht vor, dass Lesben und Schwule künftig ein Kind auch adoptieren können, wenn es zuvor bereits vom jeweiligen Partner adoptiert worden ist. Damit soll ein Auftrag des BVerfG erfüllt werden, das in einem Urteil vom Februar 13 die Einführung der Sukzessivadoption auch für eingetragene Partnerschaften bis spätestens Ende Juni dieses Jahres verlangt hat. |
Mehr dazu lesen Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
Quelle: Deutscher Bundestag, aktuelle Meldungen: http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_05/2014_223/01.html
Quelle: ID 42678118