1. Zu den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehe- und Familienstreitsachen. 2. Wird von einem AG einem Scheidungsantrag verfahrensfehlerhaft vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, schafft dies eine selbstständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 08, 2268; 84, 254 und Abgrenzung zum Senatsurteil FamRZ 13, 1366 = FK 14, 22). (BGH 4.9.13, XII ZB 87/12, FamRZ 13, 1879, Abruf-Nr. 133299 ).
Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH ...
Wenn eine Einwendung alle Stufen eines Stufenantrags erfasst (hier: Annahme der vollständigen Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs), ist bereits auf der Auskunftsstufe der Antrag insgesamt durch Endbeschluss ...
Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH 20.8.14, XII ZB 155/13).
Ein Verfahren, in dem die Unterlassung einer von einem Dritten getätigten Äußerung begehrt wird, die geeignet ist, die persönliche Beziehung zwischen Ehegatten zu beeinträchtigen, ist keine sonstige Familiensache i.
1) Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung infrage ...
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Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31.12.06 formell rechts-kräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO i.V. mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), sodass eine später ergangene Entscheidung des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) die Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens nicht zu begründen vermag (BGH 19.3.14, XII ZB 511/13).