Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird (BGH 1.7.13, VI ZB 18/12,NJW 13, 3183, Abruf-Nr. 132648 ).
1. Das Familiengericht muss den Termin in einer Scheidungssache so bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 S.
Wer die alleinige elterliche Sorge gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB beansprucht, braucht im Rahmen des Verfahrens der VKH nur substanziiert vorzutragen, dass zwischen den beteiligten Eltern die ...
Der BGH hat Folgendes entschieden: Ob einem Betroffenen auch, wenn ein Regelfall nach § 276 Abs. 1 S. 2 FamFG nicht vorliegt, ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, hängt vom Grad der Krankheit oder Behinderung sowie von der Bedeutung des jeweiligen Verfahrensgegenstands ab.
Das Auskunftsverlangen i.S. von § 238 Abs. 3 S. 3 FamFG entspricht demjenigen i.S. von § 1613 Abs. 1 S. 1, Fall 1 BGB. Der Antragsgegner muss also aufgefordert werden, Auskunft über Einkünfte und Vermögen zu ...
Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ...
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Der Beschwerdeführer muss in Ehe- und Familienstreitsachen zur Begründung seiner Beschwerde einen bestimmten Sachantrag stellen und diesen begründen. Ob ein Sachantrag hinreichend bestimmt ist, beurteilt sich nach ...