Eine isolierte Kostengrundentscheidung im Verfahren betreffend einstweilige Anordnungen wegen Kindesunterhalts ist gem. § 57 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. In Familienstreitsachen ist bei einstweiligen Anordnungsverfahren auch bei übereinstimmenden Erledigungen abweichend von § 91a Abs. 2 S. 1 ZPO § 57 S. 1 FamFG anwendbar. Wenn die Hauptsacheentscheidung mit der damit verbundenen Kostenentscheidung nicht anfechtbar ist, kann für eine isoliert ergehende Kostenentscheidung nichts anderes gelten (OLG ...
Für die zweite Stufe einer Auskunftsklage, gerichtet auf Versicherung der Richtigkeit der erteilten Auskünfte, ist als Schätzgrundlage der Mehrbetrag, den der Kläger durch den sanktionierten Zwang zur ...
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt auch in einer Familienstreitsache nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf ...
Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: zur Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Daran fehlt es, soweit die Kosten auf Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines Global Positioning System (GPS-Geräts) ...
Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.
Das am 1.9.09 in Kraft getretene FamFG hat unter anderem einen „anwenderfreundlichen Gesetzesaufbau“ zur Zielsetzung. Die seinerzeit zuständige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries stellte euphorisch ...
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