Unentgeltliche oder teilentgeltliche Grundstücksübertragungen erfolgen in der Regel infolge eines Erbfalls oder einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung. Sofern der neue Eigentümer beabsichtigt, das erhaltene ...
Verstirbt der Erblasser unerwartet, stellt sich zunächst die Frage, welche einkommensteuerlichen Folgen sich hieraus für die Erben ergeben. Ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang noch nicht ...
Der Nießbrauch ist auch bei Übertragungen von Beteiligungen an Personengesellschaften in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmittel. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, damit die ...
Viele Immobilien werden innerhalb der Familie vermietet, und oft wird dabei großzügig auf einen Teil der erzielbaren Miete verzichtet. Damit findet eine verbilligte Vermietung statt. Doch Vorsicht: Die Vergünstigung bei der Miete macht auch das Finanzamt argwöhnisch. Und das gleich doppelt. Zum einen kann durch die verbilligte Vermietung ein Teil der Werbungskosten vom steuermindernden Abzug ausgeschlossen sein. Zum anderen kann die verbilligte Vermietung auch als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sein.
Der Nießbrauch stellt immer noch eines der vielseitigsten Instrumente im Bereich der Vermögensnachfolge dar, um Ihren Mandanten schon zu Lebzeiten gezielt eine strukturierte Vermögensnachfolge zu ermöglichen.
Die Beurteilung des Nießbrauchs an Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt sowohl hinsichtlich seiner ertragsteuerlichen als auch schenkungsteuerlichen Beurteilung immer wieder zu Unsicherheiten und ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
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Auch Anteile an Kapitalgesellschaften können unter Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen werden, doch die damit verbundenen Konsequenzen werden in der Praxis häufig leichtfertig unterschätzt. Der folgende Beitrag zeigt die schenkungsteuerlichen und ertragsteuerlichen Folgen anhand von Beispielen systematisch auf und gibt auch Hinweise zu aktuellen Brennpunkten in der Beratungspraxis.