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  • · Fachbeitrag · Nießbrauchsrecht

    Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt optimal gestalten

    von StBin Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V., Partnerin bei Möhrle/Happ/Luther, München/Hamburg

    | Auch Anteile an Kapitalgesellschaften können unter Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen werden, doch die damit verbundenen Konsequenzen werden in der Praxis häufig leichtfertig unterschätzt. Der folgende Beitrag zeigt die schenkungsteuerlichen und ertragsteuerlichen Folgen anhand von Beispielen systematisch auf und gibt auch Hinweise zu aktuellen Brennpunkten in der Beratungspraxis. |

    1. Schenkungsteuerliche Folgen

    1.1 Steuerbare Übertragung und bewertungsrechtliche Problematik

    Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter Nießbrauchsvorbehalt unterliegt der Schenkungsteuer. Der Nießbrauch senkt dabei den Wert der Schenkung.

     

    • Beispiel

    A verschenkt seinen Anteil i. H. v. 30 % an der B-GmbH an seinen Sohn. Er behält sich einen lebenslangen Nießbrauch vor. Der Wert der Beteiligung beträgt 1 Mio. EUR. Der Nießbrauch wird wie eine Gegenleistung behandelt und senkt den Wert der Schenkung und damit deren Bemessungsgrundlage. Soweit eine Steuerbefreiung besteht, sind die Einschränkungen nach § 10 Abs. 6a ErbStG zu beachten.