Die Erblasserin hatte ihrer Enkelin im Oktober 2019 ein Mehrfamilienhaus übertragen. Zum Zeitpunkt ihres Todes Ende März 2020 war die hierfür erforderliche Grundbucheintragung jedoch noch nicht erfolgt. Der Wert zum Abschluss des Übertragungsvertrags war laut Sachverständigengutachten ca. 20.000 EUR niedriger als zum Todeszeitpunkt. Das OLG München hatte nun in seinem Urteil vom 24.8.26 (33 U 2177/25 e) zu klären, ob bei einem – wie hier – zum Todeszeitpunkt noch nicht erfüllten Schenkungsversprechen ...
In einem Verfahren über eine angeblich widerrufene Vorsorgevollmacht wurde im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Herausgabe der Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten verlangt. Der Bevollmächtigte hatte von ...
Das OLG Karlsruhe hatte sich in seinem Urteil vom 21.7.26 (14 U 90/25) mit der Frage zu beschäftigen, ob es sich bei einer gegenständlichen Zuweisung von einzelnen Nachlassgegenständen in einem Ehegattentestament um ...
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 22.7.26 (34 Wx 140/26 e, Abruf-Nr. 255513 ) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein englisches Zwei-Zeugen-Testament nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zur Grundbuchberichtigung nach einem Todesfall genügen kann.
Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 8.6.26 (19 W 27/26, Abruf-Nr. 255512 ) entschieden, dass das Grundbuchamt zum Nachweis der Erbfolge trotz Vorliegens eines notariellen Testaments einen Erbschein verlangen darf, ...
Die Eheleute schlossen im Jahr 1969 einen notariellen Erbvertrag. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten ihre drei gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Nach einer (bereits zweiten) ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
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Der spätere Erblasser E errichtete zusammen mit seiner Schwester S ein mit „gemeinschaftliches Testament“ überschriebenes handschriftliches Dokument. Darin setzten sich die Geschwister gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten die Kinder eines weiteren Bruders zu Schlusserben. E hatte das Schriftstück vollständig handschriftlich verfasst, die S hatte es mitunterzeichnet. Nach dem Tod des E stellten die gesetzlichen Erben des E bzw. die „Schlusserben“ widerstreitende Erbscheinsanträge. Die S war ...