Ob ein „Gelegenheitsgeschenk“ i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nach Art und Umfang „üblich“ ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, nicht nach der Anschauung der gesellschaftlichen Kreise, in denen Schenker und Beschenkter verkehren. Dies hat das FG Rheinland-Pfalz jüngst mit Urteil vom 4.12.25 (4 K 1564/24, Abruf-Nr. 252082 ) klargestellt.
Im Streitfall verteilte der spätere Erblasser sein Aktivvermögen gegenständlich, wobei seine Lebensgefährtin den mit Abstand wertvollsten Gegenstand erhielt. Ist sie damit gemäß § 2087 BGB bereits Alleinerbin ...
Die spätere Erblasserin E erteilte zwei ihrer vier Kinder eine umfassende transmortale General- und Vorsorgevollmacht. In der notariellen Urkunde heißt es u. a.: „Die Bevollmächtigten sind nur mir, dem ...
Das OLG Frankfurt a. M. hatte sich in seinem Beschluss vom 27.11.25 (21 W 93/25) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Dauertestamentsvollstrecker, der zugleich Nießbrauchsvermächtnisnehmer am Nachlass ist, wegen ...
Werden Gesellschaftsanteile unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs unentgeltlich übertragen, hindert dies den Beginn der Abschmelzungsfrist i. S. d. § 2325 BGB, wenn eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem ...
Erblasser E setzte in seinem Testament seine zweite Ehefrau F und seine drei Kinder aus erster Ehe zu Erben ein. Zwischen den Beteiligten ist streitig, mit welcher Quote sie Erben geworden sind. Die Ehefrau meint, ihr ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Die spätere Erblasserin E wurde an einem Freitagnachmittag in ihrer Wohnung von einem Notarzt versorgt, der ihr einen schlechten Allgemeinzustand attestierte. Eine Einweisung ins Krankenhaus lehnte sie ab, eine Belehrung über die möglichen Konsequenzen unterschrieb die E selbst. Es bestand offenbar Lebensgefahr. Die E wollte sodann ein Testament zugunsten des A errichten. A versuchte angeblich erfolglos, Notare zu kontaktieren. Gegen 17:00 Uhr wurde ein Schriftstück errichtet, wonach der A Alleinerbe der E ...