In einem notariellen Testament ist nach der Erbeinsetzung eine Vermächtnisanordnung geregelt. Wörtlich heißt es: „Das bei Eintritt des Erbfalls vorhandene Barvermögen soll zu einem 1/3-Anteil an meine Tochter T ausgezahlt werden.“ Zum Zeitpunkt seines Ablebens verfügte der Erblasser über Kontovermögen von insgesamt 152.778 EUR, Genossenschaftsanteile von 3.000 EUR, Aktien im Wert von 34.291 EUR und über rund 2.000 EUR Bargeld. Tochter T geht davon aus, der Erblasser habe unter dem Begriff ...
Das OLG Düsseldorf hatte sich in seinem Beschluss vom 19.12.23 (3 Wx 189/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein späteres Testament ein früheres vollständig aufhebt oder ob eine Berufung zum Ersatzerben ...
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 27.11.23 (34 Wx 203/23 e) mit der Frage zu beschäftigen, ab welchem Zeitpunkt der als Testamentsvollstrecker eingesetzte Vermächtnisnehmer sich „sein“ ...
Der spätere Erblasser E setzte in einem notariellen Testament insgesamt zehn Personen und Vereine, ausdrücklich als Erben benannt, zu unterschiedlichen Geldbeträgen ein. Den verbleibenden Restbetrag wandte er – nach Abzug sämtlicher Kosten – zu je 1/3 als Vermächtnis bestimmten Institutionen zu. Es war Testamentsvollstreckung angeordnet. Nach dem Tod des E beantragte eine der mit einem Vermächtnis bedachten Institutionen (I) die Erteilung eines Erbscheins, der die drei Vermächtnisnehmer als Miterben zu ...
Das OLG Brandenburg hatte sich in seinem Beschluss vom 2.11.23 (3 W 117/22) mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die gegenständliche „Vererbung eines Hauses“ eine beschränkte Vor- und Nacherbfolge darstellen ...
Errichten Ehegatten mit Kindern ein klassisches Berliner Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung auf den ersten Todesfall und Schlusserbeneinsetzung der Kinder auf den zweiten Todesfall, besteht immer die Gefahr, dass ...
Umsatzverluste von mehreren Hundert Euro pro Tag? Und das über Wochen und Monate hinweg – ohne dass Sie es merken? Wenn Sie eine unbesetzte Stelle in Ihrer Kanzlei haben, ist das ein ganz realistisches Szenario. Was Sie dagegen unternehmen können, erfahren Sie in unserer Fallstudie.
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Erblasserin E war geschieden und kinderlos. In einem handschriftlichen Testament setzte sie ihren Lebensgefährten LG als Alleinerben ein. Ihre Brüder wurden ausdrücklich enterbt. Das dreiseitige Testament weist über alle Seiten jeweils mehrere Durchstreichungen auf, die den gesamten Text umfassen. LG fand das Testament nach dem Tod der Erblasserin in einem Stapel mit alten Zeitungen, Zeitschriften, Kontoauszügen und Katalogen und lieferte es beim Nachlassgericht ab. Auf der Grundlage dieses Testaments ...