Ein britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland hinterließ folgendes Schriftstück: „LAST WILL AND TESTAMENT (maschinenschriftlich)“. Es folgt handschriftlich der Name des Erblassers und sodann eine Aufzählung mit verschiedenen Namen und Prozentsätzen. Rechts neben der Auflistung der einzelnen Namen befindet sich der Namenszug des Erblassers. Nach dessen Tod beantragten die in dem Schriftstück Genannten ein Europäisches Nachlasszeugnis, das sie mit den ausgewiesenen Prozentsätzen als ...
Der deutsche Staatsangehörige E ist in einem Pflegeheim in Polen verstorben. Zuvor lebte er zusammen mit seiner Ehefrau in Deutschland. Ab 2022 litt E an zunehmender Demenz und wurde zum Pflegefall. Zunächst lebte er ...
Das KG Berlin hatte sich in seinem Beschluss vom 9.7.24 (1 W 27/24) mit der Frage zu beschäftigen, ob das Grundbuchamt zur Grundbuchberichtigung auf die Erben die Vorlage eines Erbscheins verlangen kann, wenn in dem ...
Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 22.5.24 (IV ZB 26/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob die gegenseitige Erbeinsetzung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in einem mehrere Jahre vor ihrer Ehe geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist.
Im Streitfall ging es um die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zur Ermittlung des bzw. der Erben des emeritierten Papstes Benedikt. Der Beschwerdeführer beantragte Anfang ...
Das OLG Zweibrücken hatte sich in seinem Beschluss vom 27.5.24 (8 W 41/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein testamentarisch ausdrücklich enterbter Sohn gesetzlicher (Ersatz-)Erbe sein kann, wenn das Testament ...
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Im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beantragte die B Erstattung ungedeckter Heimkosten. Die B bezieht verschiedene Renten; weiter hatte sie Mitte 2018 ihr hälftiges Grundstückseigentum sowie darüber hinaus ihren Anteil an der Erbengemeinschaft nach ihrem Mann unentgeltlich an ihre Kinder übertragen. Das SG Lüneburg hat den Antrag der B mit Beschluss vom 21.5.24 (S 38 SO 23/24 ER, Abruf-Nr. 242171 ) zurückgewiesen. Die B verfüge sowohl über Einkommen als auch über Vermögen, dass sie vorrangig zur ...