Veräußert der Testamentsvollstrecker ein zum Nachlass gehörendes Grundstück an seinen Ehegatten, bedarf es zur Wirksamkeit der Verfügung der Zustimmung des Erben, die dem Grundbuchamt gegenüber in der Form des § 29 Abs. 1 GBO und unter Vorlage eines Erbnachweises gemäß § 35 Abs. 1 GBO nachzuweisen ist (OLG Braunschweig 24.3.26, 2 W 37/26).
Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Beschluss vom 13.3.26 (2x W 65/25, Abruf-Nr. 253573 ) nochmals klargestellt, dass das Grundbuchamt selbst in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung sämtlicher ...
Im Grundbuch war als Eigentümer noch der im Jahr 2021 verstorbene E eingetragen. E wurde aufgrund eines handschriftlichen Testaments von B allein beerbt. Das Grundbuchamt forderte den B zur Stellung eines ...
Das OLG Brandenburg hatte sich im Beschluss vom 10.2.26 (3 W 14/23) mit der Reichweite der Formerleichterung des § 2267 BGB zu beschäftigen. Danach genügt es zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 BGB, wenn einer der Ehegatten das Testament eigenhändig errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Doch muss er das Testament auch gelesen haben?
Die unter Betreuung stehende Erbin E beantragte im August 2023 die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (Ende April 2023) bestand der Nachlass aus ...
Die kinderlose Erblasserin E hatte eine Vielzahl von Testamenten errichtet. Das OLG Karlsruhe hatte sich in seinem Beschluss vom 9.2.26 (14 W 33/24 [Wx]) mit der Frage zu beschäftigen, ob in einer letztwilligen ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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