In Teil 1 dieser dreiteiligen Beitragsserie wurden die zivil- und steuerrechtlichen Kriterien für die Wahl der richtigen Rechtsform bei einem Familienpool ausführlich dargestellt. Da der rechtliche Rahmen nun steht, widmet sich der zweite Teil der in der Praxis gelegentlich unterschätzten steueroptimalen Übertragung der zu poolenden Vermögenswerte auf den Familienpool. Die Einbringungsphase ist deswegen so interessant, weil sie neben der ertragsteuerlichen Problematik auch grunderwerbsteuerliche und ggf.
Die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG gehört zu den in der Praxis häufig übersehenen Begünstigungsvorschriften des Erbschaftsteuerrechts. Sie ermöglicht eine Steuerbefreiung von bis zu 20.
Das Wohnrecht ist eine gern genutzte Gestaltung, um in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben, wenn das Eigentum – z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – bereits übertragen werden oder einer anderen ...
Die Kommanditgesellschaft hat sich als Instrument der Vermögensnachfolge in der steuerlichen Beratungspraxis über Jahrzehnte bewährt. Insbesondere die „Familien-KG“ ermöglicht es, Immobilien und andere Vermögenswerte in einer Gesellschaft zu bündeln und die nachfolgende Generation durch Kommanditbeteiligungen steuerschonend am Vermögen zu beteiligen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) behalten die operative Kontrolle und ...
Pflichtteilsverzichte werden bei unterschiedlichen Fallkonstellationen angestrebt. Insbesondere bei der inhaltlichen Ausgestaltung eines Ehegattentestaments oder Ehegattenerbvertrages hat der Pflichtteilsverzicht oft ...
Im ersten Teil dieser kleinen Beitragsserie (ErbBstg 26, 160 ff.) hatten wir bereits klargestellt, dass eine erfolgreiche Nachfolgeplanung regelmäßig eine interdisziplinäre Beratung erfordert. Nur durch die enge ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Verträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen naturgemäß einer besonders kritischen Überprüfung durch die Finanzverwaltung, da es bei den Vertragsparteien i. d. R. an einem Interessenwiderstreit fehlt. Dies betrifft nicht nur die Frage, ob die getroffenen Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten, sondern auch, ob ihrer steuerlichen Anerkennung eventuell ein Gestaltungsmissbrauch entgegensteht. Nachfolgend wird ein kompakter Überblick gegeben, wie sich die Finanzrichter zum Dauerbrenner „§ 42 ...