Immobilienzuwendungen sind häufig Gegenstand von Schenkungsüberlegungen. Dabei steht nicht immer nur die Übertragung des Eigentums im Vordergrund. Gerade bei selbst genutzten Immobilien kommen immer auch Erwägungen auf, ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrechts an der Immobilie zu verschaffen. Entsprechende Zuwendungsnießbräuche sind sowohl zugunsten des Ehegatten als auch zugunsten nichtehelicher Lebensgefährten oder anderer nahestehender Personen anzutreffen. Es stellt sich die Frage, ob diese Rechte ...
Das BMF-Schreiben vom 26.1.26 (IV C 1 – S 2253/00082/001/064) widmet sich u. a. einem der komplexesten und praxisrelevantesten Bereiche der Vermögensnachfolgeplanung: der steuerlichen Behandlung unentgeltlicher und ...
Der Nießbrauchsvorbehalt ist auch bei der Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften ein häufig eingesetztes Gestaltungsinstrument in der vorweggenommenen Erbfolge. Denn ein solcher ...
Mitunternehmeranteile werden oft schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei.
Bei der Gestaltungsberatung im erbschaftsteuerlichen Kontext spielen insbesondere die optimale Nutzung von Freibeträgen und die Zusammenrechnung von Erwerben i. S. d. § 14 ErbStG eine wichtige Rolle.
Wird ein vermietetes Grundstück bei Anschaffung oder Herstellung fremdfinanziert, sind die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Immer wieder werden aktive Betriebe vererbt. Weil viele Erben den Betrieb nicht fortführen möchten, erfolgt im Anschluss oft eine Veräußerung. Dabei stellt sich eine entscheidende Frage: Kann auf den Veräußerungsgewinn der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG angewandt werden, wenn der Erblasser die Voraussetzungen in eigener Person erfüllt hätte, nicht jedoch der Erbe? Und was gilt, wenn die Betriebsveräußerung durch eine Erbengemeinschaft erfolgt?