Der Großteil der zurzeit anhängigen BFH-Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft den Bereich der Betriebsvermögensvergünstigung. Die Vielzahl der Verfahren lässt hoffen, dass wichtige Rechtsfragen im komplizierten System der Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG bald geklärt sein könnten. Die anhängigen Verfahren betreffen unterschiedliche Bausteine des Verschonungssystems: die Bestimmung des begünstigungsfähigen Vermögens, die Abgrenzung zum Verwaltungsvermögen, die ...
Lebzeitige Vermögensübertragungen sind ein zentrales Instrument der Nachfolgeplanung. Sie können Vermögen frühzeitig ordnen, steuerliche Freibeträge nutzbar machen, die Nachfolge sichern und spätere ...
Der Familienpool hat sich in der Nachfolgeberatung als vielseitiges Gestaltungsinstrument etabliert, mit dem Vermögen gebündelt und vor „Zersplitterung“ geschützt schrittweise steuerbegünstigt auf die ...
Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen setzt nicht nur voraus, dass überhaupt begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG – wie z. B. Beteiligungen an gewerblichen Personen- und bestimmten Kapitalgesellschaften oder Einzelunternehmen – übertragen wird. Vielmehr ist entscheidend, ob und in welchem Umfang dieses tatsächlich begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG umfasst. Denn nur Letzteres kann von den Verschonungsregeln ...
Bei der Beratung von Unternehmern gilt es nicht nur, stets die gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Blick zu behalten, darüber hinaus ist eine steuerliche Abstimmung der Nachfolgeplanung immer unbedingt ...
Während im privaten Bereich häufig der Gedanke einer ausgewogenen Verteilung des Vermögens zwischen den Familienmitgliedern im Vordergrund steht, ist bei Unternehmern die Funktionsfähigkeit des Unternehmens das ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Der Nießbrauch zählt zu den vielseitigsten und zugleich wirkungsvollsten Gestaltungsinstrumenten in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Durch die Aufspaltung von Einkünftezufluss und zivilrechtlichem Eigentum lassen sich Vermögenswerte gezielt übertragen, ohne die laufenden Erträge aus der Hand zu geben. Gerade diese Flexibilität eröffnet erhebliche Gestaltungsspielräume und ermöglicht damit eine differenzierte steuerliche Feinsteuerung. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem weniger ...