Beim IWW ist eine Ära zu Ende gegangen. Hans Günter Christoffel, der mehr als 30 Jahre für uns als Referent tätig war, hat sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Doch es geht natürlich weiter. Im neuen Jahr werden StB Matthias Borgmeier und Rechtsanwältin Ann-Kristin Gruner Ihnen in unserer Webinarreihe mit Rat und Tat zur Seite stehen. Beide haben sich auf den Bereich Erbschaftsteuer und Vermögensnachfolge spezialisiert, sind erfahrene Referenten auf diesem Gebiet und haben für Sie im ersten ...
Wer ein Familienheim erbt, ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG unter gewissen Umständen von der Steuer befreit. Unter anderem ist Voraussetzung, dass die erworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung ...
Für die Kenntnis vom Erwerb i. S. v. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im ...
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer – wie der BFH in seinem Urteil vom 4.6.25 (II R 30/22) klargestellt hat.
Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden ...
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungsteuerrechtlich bereichert. Der BFH stellt in seinem Urteil vom 4.6.25 (II R 18/23) aber klar, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG erfasst wird.