Schenkungen werden in der Praxis häufig auch unter Mitwirkung von Personengesellschaften im Wege einer disquotalen Einlage verwirklicht. Darin kann eine Schenkung zu sehen sein, wenn der einlegende Gesellschafter keine Gegenleistung von der Gesellschaft oder den anderen Gesellschaftern erhält (BFH 5.2.20, II R 9/17, BStBl II 20, 658). Nach der Rechtsprechung des BFH liegt unter dieser Voraussetzung eine Schenkung des einlegenden Gesellschafters an die anderen Gesellschafter der Personengesellschaft vor. Insoweit ...
Der pflichtteilsrelevante Nachlassbestand lässt sich mit verschiedenen Mitteln gestalten – z. B. mittels der sog. Güterstandsschaukel (siehe ErbBStG 25, 57). Weiterhin ist an Fälle zu denken, bei denen es zu der ...
Im Privatbereich ist die Übertragung von Grundstücken unter Nießbrauchsvorbehalt stets eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Ertragsteuerlich hat der Vorbehaltsnießbrauch den Vorteil, dass die Abschreibungen dem ...
Nach dem Tod denken die Erben in steuerlicher Hinsicht oft zuerst an die Erbschaftsteuer. Fällt sie an? Wie hoch ist sie? Wer erstellt die Steuererklärung? Schnell wird dabei vergessen, dass die bereits vor dem Tod begründeten steuerlichen Pflichten des Verstorbenen weiterlaufen. Diese hat nun jedoch der Erbe zu erfüllen. So steht u. a. auf der Tagesordnung, dass für den Verstorbenen noch bis einschließlich des Todesjahres Steuererklärungen abzugeben sind. ErbBstg beleuchtet aus diesem Anlass, worauf die ...
Wird nach steueroptimalen Lösungen für die Vermögensnachfolge in der Familie gesucht, erweisen sich drei Modelle als besonders attraktiv, die jedoch bei Finanzbeamten regelmäßig Misstrauen hervorrufen.
Das erbrechtliche Gestaltungsmittel der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Unternehmer die Aufrechterhaltung seines Unternehmens auch über den Tod hinaus. Vor allem jedoch ermöglicht die Testamentsvollstreckung ...
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Die Regelung der eigenen Nachfolge ist für jedermann relevant, wenn auch für Unternehmer im besonderen Maße, weil von ihnen in der Regel die Familie und das Unternehmen abhängig sind. So gilt es im Rahmen der Unternehmensnachfolge, auch die Handlungsfähigkeit zu sichern und frühzeitig einen internen oder externen Nachfolger an die damit verbundenen Aufgaben heranzuführen. Ziel der strategischen Nachfolgeplanung ist es, für den Notfall vorzusorgen, rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden und ...