· Fachbeitrag · Immobilien
Die verbilligte Vermietung ‒ ein Risiko bei der Einkommen- und Schenkungsteuer?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Immobilien werden innerhalb der Familie vermietet, und oft wird dabei großzügig auf einen Teil der erzielbaren Miete verzichtet. Damit findet eine verbilligte Vermietung statt. Doch Vorsicht: Die Vergünstigung bei der Miete macht auch das Finanzamt argwöhnisch. Und das gleich doppelt. Zum einen kann durch die verbilligte Vermietung ein Teil der Werbungskosten vom steuermindernden Abzug ausgeschlossen sein. Zum anderen kann die verbilligte Vermietung auch als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sein. Eine Botschaft schon vorab: Ist eine verbilligte Vermietung geplant, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, schon im Vorfeld im Wege einer verbindlichen Auskunft abzustimmen, ob die Finanzverwaltung in dem geplanten Vorgang eine steuerbare Schenkung sieht oder eben nicht. |
1. Der Musterfall
Oma Erna ist Eigentümerin eines Grundstücks. Auf diesem befindet sich ein Einfamilienhaus, welches sie bisher für eine unstrittig ortsübliche Miete von monatlich 2.500 EUR vermietet hatte. Weil der Mieter gekündigt hat, steht eine Neuvermietung an. Ein potenzieller Mieter wäre bereit, das Objekt ebenfalls für monatlich 2.500 EUR zu mieten. Weil allerdings der einzige Urenkel von Oma Erna mit seiner jüngst durch Nachwuchs vergrößerten Familie auf der Suche nach einem größeren Haus ist, beabsichtigt Oma Erna, an ihren Urenkel zu vermieten. Um der jungen Familie den Start zu erleichtern, soll die Miete jedoch nur monatlich 1.000 EUR betragen. Oma Erna und ihr Urenkel haben nun zwei Fragen an ihren Steuerberater:
- 1. Wie wirkt sich die verbilligte Miete auf den Werbungskostenabzug aus?
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