§ 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft. Danach wird der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens durch Vorwegzurechnung der Kapitalkonten, Verteilung des restlichen Betriebsvermögens nach dem maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel und Zurechnung der aktiven Wirtschaftsgüter und Schulden des SBV ermittelt. Was hier im Detail zu beachten ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung dargestellt.
Gemäß § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG gilt als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung ...
Viele Unternehmer nutzen die Zusammenkunft der Familie zum Jahreswechsel, um über die eigene unternehmerische Nachfolgeplanung nachzudenken. Doch die Praxis zeigt leider, dass eine Unternehmensnachfolge sowohl auf ...
Die Betriebsaufspaltung birgt in der Praxis manches Gefahrenpotenzial. Daher ist sie sowohl bei Mandanten als auch bei Steuerberatern nicht beliebt. Sie kann aber auch eine Wohltat sein, wenn sie dazu genutzt wird, vermieteten Grundbesitz in begünstigtes Vermögen umzuwandeln. Nachfolgend wird ein solcher Gestaltungsfall aus der Praxis dargestellt.
Bereits im Jahr 2014 hatte der BFH entschieden, dass Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i. S. v. § 17 EStG beim Nießbrauchsverpflichteten im Rahmen der Ermittlung ...
Als Güterstandsschaukel wird die vorzeitige Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch notarielle Beurkundung und die gleichzeitige Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung verstanden.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Gemäß § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme zu 5,5 % anzunehmen, wenn kein anderer Wert feststeht. Bei hingegebenen Darlehen mit einem Zinssatz unterhalb von 5,5 % stellt sich daher hinsichtlich des konkret vereinbarten Zinssatzes die Frage, welche Anforderungen an das „Feststehen eines anderen Werts“ zu stellen sind. Kann der Nachweis einer fehlenden Differenz nicht erbracht werden, führt dies grundsätzlich zu einer gemischten Schenkung in Form der Schenkung eines ...