Darlehen zwischen Personen, die sich nahestehen – Familie, Freunde, Lebensgefährten etc. – kommen in der Praxis häufig vor. Zwei aktuelle Entscheidungen des BFH und des OLG Nürnberg geben Anlass, die Auswirkungen ...
Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – ...
Das Erbschaftsteuerrecht gilt gemeinhin als zivilrechtslastig. Davon kann aber an vielen Stellen des Gesetzes keine Rede sein. Allein schon die betriebliche Erbschaftsteuer tendiert durch viele Querverweise zum ...
Durch das JStG 2024 hat das Erbschaftsteuergesetz wesentliche Verbesserungen erfahren. Zum einen wurde die Erbfallkostenpauschale angehoben, zum anderen wurde die Begünstigung nach § 13d ErbStG auf Immobilien in Drittstaaten ausgedehnt. Zugleich sind auch Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht anteilig abzugsfähig und die Steuerstundung für Wohnimmobilien wurde erweitert. EE zeigt, was die Änderungen konkret bedeuten.
Der Beitrag behandelt vertiefend die Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer gem. § 35b EStG, die dazu dient, eine Doppelbesteuerung von Erben zu vermeiden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach ...
Das FG Münster (23.5.24, 3 K 2585/21 Erb, Abruf-Nr. 244380 , Revision beim BFH anhängig unter II R 19/24) hat entschieden, dass eine Schenkungsteuer nur bei Vorliegen eines bewussten Schenkungswillens erhoben werden ...
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
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Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Gestaltungen durch teilweise oder unentgeltliche Immobilienübertragung sind gerade i. R. d. Unternehmens- bzw. Erbnachfolge praxisrelevant. Hierbei hat die Finanzrechtsprechung in einem aktuellen Fall entschieden, dass teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten keine tatbestandlichen Veräußerungen nach § 23 EStG darstellen.