04.08.2025 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung: FG Münster schließt Abzug als außergewöhnliche Belastung aus
| Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Dies hat das FG Münster (23.6.25, 10 K 1483/24 E, Abruf-Nr. 249116 ) entschieden. |
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