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  • 03.02.2025 · Nachricht · Familienheim

    Steuerbefreiung auch nach langer Erbauseinandersetzung

    Eine Erbauseinandersetzung kann auch nach mehr als sechs Monaten steuerlich begünstigt sein. Nutzt ein Erbe das Familienheim des Erblassers weiterhin zu Wohnzwecken, bleibt die Erbschaftsteuerbefreiung bestehen – unabhängig davon, wie lange die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dauert. So entschied der BFH (15.5.24, II R 12/21, Abruf-Nr. 243611 ).