Das KG (28.1.25, 1 W 37/25, Abruf-Nr. 247133 ) hat entschieden, dass zu einer Grundbuchberichtigung keine Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist, soweit die Erbfolge aus einem öffentlichen Testament ersichtlich ist. Eine Pflichtteilsstrafklausel in dem Testament stehe dem nicht entgegen.
Das OLG München (18.12.24, 33 Wx 153/24 e, Abruf-Nr. 246037 ) hat sich mit folgender Zuständigkeitsthematik befasst: Eine ledige und kinderlose Erblasserin setzte mit eigenhändigem Testament von Anfang 2020 die Tochter T eines Cousins als Alleinerbin ein. Nach dem Tod der E beantragte die T einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Das Nachlassgericht – in Gestalt des Rechtspflegers – wies den Antrag ohne weitere Anhörung des Sachverständigen und auch ohne Beteiligung eines Richters zurück.
Eine Teilungsversteigerung ist nur bei Grundstücken im Rechtssinne zulässig, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen sind. Die Versteigerung einzelner Flurstücke eines zusammengesetzten ...
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Das OLG Hamm hat in einem erbrechtlichen Kontext klargestellt, dass ein mittels beA an einen anderen Anwalt abgesendetes Schreiben dem Empfänger zugegangen ist, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang beim empfangenden Anwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist.