03.06.2025 · Nachricht · Steuerbegünstigung
Fortführung der Steuerbegünstigung durch den Rechtsnachfolger des ursprünglich Begünstigten
Das FG Sachsen-Anhalt (24.7.24, 1 K 903/21, Abruf-Nr. 248331 , Revision anhängig unter BFH X R 23/24) hat entschieden, dass auch der Erbe des Steuerpflichtigen die jährlichen Abzugsbeträge gemäß § 10f EStG nicht fortsetzen kann, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des zehnjährigen Abzugszeitraums verstirbt und der Erbe das Gebäude anschließend zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
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