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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach Erbschaft und Ablösung eines Erbbaurechts?

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Die Frage, ob nach Anschaffung eines Gebäudes anfallende Instandsetzungsaufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) lediglich die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen, führt in der Besteuerungspraxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Der nachfolgende Fall macht dies einmal mehr deutlich. |

    Das war geschehen

    A erbt im Mai 2022 ein Mietwohngrundstück (Verkehrswert: 1.000.000 EUR, GruBo-Anteil: 20 %), das der Rechtsvorgänger 1995 errichtet hat und das mit einem Erbbaurecht belastet ist.

     

    Im November 2022 löst A das Erbbaurecht ab (Ablösezahlung: 200.000 EUR). In 2023 investiert er 59.500 EUR (50.000 EUR netto) in die Instandsetzung des Gebäudes. Die Instandsetzungskosten macht er in seiner Steuererklärung für 2023 als sofort abziehbare Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend.