Mit den Regelungen über den Pflichtteilsergänzungsanspruch will der Gesetzgeber verhindern, dass der Erblasser durch Verfügungen über sein Vermögen zu Lebzeiten seinen Nachlass schmälert und damit das ...
Sollen Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, ist bei deren Prüfung zwischen den einzelnen Pflichtteilsansprüchen und deren Bewertung zu unterscheiden. Die Höhe des sog. ordentlichen Pflichtteilsanspruchs ...
Der Pflichtteilsanspruch stellt sich in der erbschaftsteuerlichen Betrachtung anders dar als im Zivilrecht. Er entsteht zivilrechtlich kraft Gesetzes mit dem Eintritt des Erbfalls (§ 2317 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Er ist auch schon vor Geltendmachung vererblich und übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB), allerdings noch nicht pfändbar (§ 852 Abs. 1 ZPO). Hiervon weicht das Erbschaftsteuerrecht ab. Dieser Beitrag vermittelt die dazu geltenden ...
Die Entziehung der Vermögenssorge, die Ausdruck einer Teilentziehung der elterlichen Gewalt ist, ist nicht ohne Weiteres gerechtfertigt und noch nicht einmal dann geboten, wenn der überlebende Ehegatte etwa die ...
Im Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 BGB dürfen für Gegenstände von niedrigem Wert Vermögensgruppen gebildet werden, ohne dass für jeden einzelnen Gegenstand nähere Angaben notwendig sind. So das OLG Dresden ...
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
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In der letzten Ausgabe von EE haben wir dem Berater von Pflichtteilsberechtigten verschiedene Checklisten an die Hand gegeben, um Ansprüche von Mandanten prüfen und optimal durchsetzen zu können. Daran anknüpfend richtet sich die folgende Checkliste an Berater von Erblassern, die künftige Pflichtteilsansprüche möglichst reduzieren wollen.