Für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie der Versäumung der Ausschlagungsfrist (§ 1956 BGB) gelten die Fristen des § 121 BGB, nicht diejenigen des § 1954 BGB (BGH 10.6.15, IV ZB 39/14, Abruf-Nr. 177842 ).
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine ...
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( ...
Aufwendungen dafür, einen Ölschaden zu beseitigen, sind nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen (FG Münster 30.4.15, 3 K 900/13 Erb).
Eine Friedhofsverwaltung kann nur gegen die Gestaltung einer Grabstätte vorgehen, wenn dies durch einen Belegungsplan mit Gestaltungsvorschriften ausdrücklich verboten wird (VG Berlin 23.6.15, VG 21 K 321.14).
Eine Erbschaft, über die der Erbe wegen einer vom Erblasser verfügten Testamentsvollstreckung nicht in angemessener Zeit nach Gewährung jugendhilferechtlicher Leistungen verfügen darf, ist bei der Erhebung des ...
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Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich(VG Mainz 17.615, 3 K 782/14.MZ).