“Außerordentliche” Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
Die verbilligte Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine Gesellschaft, deren Anteilseigner der Geschäftsführer der GmbH ist, führt bei diesem nicht zu Arbeitslohn. Sachverhalt
Im Streitfall ging es um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, für den die GmbH 1992 zu seinen Gunsten eine Direktversicherung abgeschlossen hatte. Die Beiträge wurden vom Steuerpflichtigen ...
Bei einer freiberuflichen Tierarztpraxis gilt weder der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach § 5 EStG noch § 15 EStG. Gehört zum Gesamthandsvermögen einer Tierarzt-GbR ein teilweise für die eigene Praxis genutztes und teilweise an fremde Dritte zu Wohnzwecken vermietetes Hausgrundstück, so rechnet der vermietete Teil der Immobilie nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen der GbR, wenn eine entsprechende Widmung erfolgt ist. Diese Widmung erfolgt dann, wenn die Tierarztpraxis den zu fremden Wohnzwecken ...
Mit rechtskräftigem Urteil vom 9.10.14 (6 K 2249/12) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Umsätze aus einer Kampfsportschule umsatzsteuerfrei sind, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht ...
Die Frage, ob es sich beim Antragsteller tatsächlich um einen selbstständig tätigen Subunternehmer handelt, oder ob er tatsächlich keinen Leistungserfolg sondern nur seine Arbeitskraft schuldet, in das Unternehmen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob – und ggf. unter welchen Bedingungen – einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden.