Die Vermietung von Stellflächen für das Abstellen von Fahrzeugen ist auch dann gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig, wenn das Abstellen zu Verkaufszwecken erfolgt.
Das FG Münster (3.11.15, 15 K 1252/14 U) hat entschieden, dass einer kommunalen GmbH, die eine Sporthalle errichtet und örtlichen Sportvereinen überlässt, der Vorsteuerabzug aus den Baukosten nicht wegen ...
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG ist ein Verein, der nach der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck verfolgt (wie im Streitfall die Förderung des Sports, § 52 Abs.
Die tätigkeitsbezogene und rechtsformneutrale Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- ...
Das FG Baden-Württemberg hat am 28.4.15 (8 K 1961/14) entschieden, dass der sich aufgrund einer Betriebsprüfung ergebende Mehrgewinn im Regelfall auch dann allen Gesellschaftern einer Gemeinschaftspraxis nach dem ...
Das FG Münster (11.11.15, 7 K 453/15 E) hat aktuell entschieden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Werbungskosten abzugsfähig sein können.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Das FG Münster (23.9.15, 10 K 4079/14 F) hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.