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  • · Nachricht · Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten

    Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten

    | Das FG Münster (11.11.15, 7 K 453/15 E) hat aktuell entschieden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Werbungskosten abzugsfähig sein können. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige hatte mit seiner geschiedenen Ehefrau eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, die u.a. vorsah, dass er an seine Ehefrau eine Zahlung leisten sollte, um seine betriebliche Altersversorgung aus dem Versorgungsausgleich auszuschließen. Der Steuerpflichtige beantragte beim FA die Berücksichtigung des gezahlten Betrags als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das FA lehnte dies mit der Begründung ab, dass es sich um einen Vorgang auf der privaten Vermögensebene handele.

     

    Entscheidung

    Das FG Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Versorgungsausgleichszahlungen bei Ehescheidung gehören zu abziehbaren Werbungskosten, wenn dem Inhaber des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung ohne die Ausgleichsvereinbarung bei Renteneintritt geringere Versorgungsbezüge zufließen würden. Die Ausgleichszahlung diene dann der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche. Im Streitfall sei diese Voraussetzung gegeben. Nach den zum 1.1.2009 geänderten gesetzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich wäre ohne die Ausgleichszahlung das Versorgungsanwartschaftsrecht des Steuerpflichtigen zwischen ihm und seiner geschiedenen Ehefrau aufzuteilen gewesen. Diese Aufteilung hätte zur Folge gehabt, dass dem Ehemann bei Renteneintritt von vornherein geringere Versorgungsbezüge zugeflossen wären.

     

    Beachten Sie | Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum BFH zugelassen.

    Quelle: ID 43783022