Die Sonderausgabe zum Thema „Die 65 besten Steuertipps zum Jahreswechsel 2025/2026“ finden Sie ab sofort im Downloadbereich, https://www.iww.de/astw/downloads .
Bei (Grundstücks-)Unternehmen, die die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung erfüllen, soll eine Belastung mit Gewerbesteuer in vollem Umfang vermieden werden, soweit die Erträge aus der Nutzung und Verwaltung ...
§ 89 AO sieht Gebühren für verbindliche Auskünfte vor. In Mehr-
personenverhältnissen stellte sich bislang die Frage, ob gegenüber jedem Antragsteller eine eigene Gebühr festzusetzen ist. § 89 Abs.
Das FG Düsseldorf hält die rückwirkende Steuerbefreiung für
Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen zum 1.1.2022 für verfassungsgemäß. Nach Ansicht des Gerichts ist es verfassungsrechtlich unbeachtlich, dass die Rückwirkung der Steuerbefreiung die Geltendmachung von Verlusten aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für das Jahr 2022 verhindert hat.
Fehlt es an einer im Voraus getroffenen klaren und eindeutigen Gestattung der Privatnutzung eines dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellten ...
Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr im Rahmen des Mietzuschusses nach § 54 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) als notwendig anerkennt, können in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt nach Auffassung des BFH eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht.