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  • · Fachbeitrag · Europäische Union

    Erste Weichenstellung für ein „28. Regime“ werden erwartet

    von Dr. Sascha Genders, Würzburg

    Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU) ist erklärtes Ziel der EU und hat seit den Berichten von Draghi (Draghi, Mario [2024]: The future of European competitiveness, 09/2024, www.iww.de/s15176) und Letta (Letta, Enrico [2024]: Much more than a market, 04/2024, www.iww.de/s12576) an Dynamik gewonnen. Ein nun an Fahrt aufnehmender Ansatz ist die Überwindung der nach wie vor bestehenden rechtlichen Zersplitterung des europäischen Binnenmarktes durch Schaffung eines neuen optionalen zusätzlichen Rechtsrahmens, eines 28. Regime. Dieses soll die 27 bestehenden der 27 Mitgliedstaaten der EU ergänzen. Insbesondere KMU, innovative Unternehmen oder Start-ups sollen hiervon profitieren.

     

    Grundgedanke: Beitrag zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes

    Der europäische Binnenmarkt ist einer der größten Wirtschaftsräume weltweit. Seit dem Start im Jahr 1993 sind Fortschritte mit Blick auf die vier Grundfreiheiten (Waren, Dienstleistungen, Personen, Kapital) zu verzeichnen, zugleich gibt es nach wie vor viele Fragmentierungen sowie bürokratische Hürden. Nationale Vorschriften oder eine fehlende vollständige digitale Integration stehen der Vollendung des Binnenmarktes im Weg. Mit der Schaffung des 28. Regime will die EU nun einen wichtigen Meilenstein gehen, um mittels Weichenstellungen in wesentlichen Rechtsbereichen insbesondere innovativen Unternehmen Expansion, Wachstum oder Zugang zu Kapital und Fachkräften innerhalb der EU zu ermöglichen. Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, unter einheitlich geltenden Regelungen innerhalb der gesamten EU agieren zu können und so nicht die Vielschichtigkeit zahlreicher nationaler Regelungen berücksichtigen zu müssen.

     

    Erste Kernelemente zeichnen sich ab

    Im Januar 2025 hat eine Projektgruppe der EU mit der Ausarbeitung von Umsetzungsschritten begonnen. Das Europäische Parlament hat nunmehr am 20.1.2026 die Entschließung „Das 28. Regime: Ein neuer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen“ (Europäisches Parlament [2026]: P10_TA(2026)0002 – Das 28. Regime: Ein neuer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20.1.2026 mit Empfehlungen an die Kommission zum 28. Regime: Ein neuer Rechtsrahmen für innovative Unternehmen, 2025/2079 [INL], www.iww.de/s15177) angenommen, nachdem dessen Rechtsausschuss den Initiativbericht billigte. Im Fokus der erkennbaren Bausteine des 28. Regime stehen bspw. Aspekte aus Gesellschafts- und Arbeitsrecht, aber auch thematisch angrenzende Aspekte wie Insolvenz‑ und Steuerrecht spielen in der Debatte eine Rolle. Die wesentlichen Elemente sind: