· Fachbeitrag · § 20 EStG
Zuordnung von laufenden Zahlungen für Zinsswaps zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Eine Zuordnung der laufenden Zahlungen für einen Zinsswap zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung setzt voraus, dass das Swapgeschäft und das zur Finanzierung von Vermietungsobjekten aufgenommene Darlehen hinreichend miteinander verknüpft sind. |
Sachverhalt
Streitig war, ob laufende Zahlungen im Zusammenhang mit Zinsswaps bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind. Während der Steuerpflichtige den Werbungskostenabzug der Zahlungen bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung begehrte, ordnete das FG die Zahlungen dem Bereich der Kapitaleinkünfte zu.
Wird ein Zinsswap im Zusammenhang mit einem Darlehen zur Finanzierung eines Vermietungsobjekts abgeschlossen, können laufende Zahlungen für den Zinsswap als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein, wenn sie auf den Unterschiedsbetrag zwischen den getauschten Zinssätzen entfallen und damit das Zinsänderungsrisiko absichern.
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