Aufwendungen für einen Umzug in eine Wohnung am Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner Familie sind grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der allgemeinen Lebensführung. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Dies ist dann der Fall, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Umzug darstellt und demgemäß Umstände der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.
Schadenersatzleistungen aufgrund einer strafbaren Handlung sind Folgen kriminellen Verhaltens und deshalb, wie die Strafe selbst, grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen.
Ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag, der bis zur Betriebsveräußerung nicht gemäß § 7g Abs. 2 EStG (Stand UntStRefG 2008) hinzugerechnet wurde, ist bei Betriebsveräußerung im Jahr des Abzugs – ...
Angesichts der Spendenbereitschaft in der Bevölkerung für Flüchtlinge weist das Finanzministerium auf die Sonderregelung für Kleinspenden bis 200 EUR im Steuerrecht hin.
Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb, der seinen Gewinn durch Einnahme-ÜberschussRechnung ermittelt, am Schluss des Wirtschaftsjahrs, in dem der Abzug vorgenommen wird, ...
Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. Es würde dem ...
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Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger anstelle der Regelungen des FreizügG/EU den Regelungen des AufenthG unterworfen wird, so der BFH. ...