Die Pflichtangaben in Rechnungen sind insbesondere in §§ 14 und
14a UStG geregelt. Die Einhaltung der Pflichtangaben ist erforderlich,
damit der Vorsteuerabzug gewährt werden kann. Unter anderem muss die Eingangsrechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers enthalten. Das Merkmal „vollständige Anschrift“ (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) ist nur dann erfüllt, wenn es sich bei der Anschrift um die zutreffende Anschrift des leistenden ...
Die Intrahandelsstatistik erfasst den tatsächlichen Warenverkehr (Versendungen und Wareneingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Vielen Unternehmern sind die Pflichten, die sie im ...
Der Gegenstandswert einer erteilten Auskunft richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Dafür ist auf die Differenz zwischen dem Steuerbetrag, der aufgrund der von ...
Die Finanzbehörde darf sich erst dann unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen wenden, wenn sie es im Rahmen einer vorweggenommenen Beweiswürdigung aufgrund konkret nachweisbarer Tatsachen als zwingend ansieht, dass der Versuch der Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen erfolglos bleiben wird.
Schuldzinsen dürfen nicht abgezogen werden, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Ausgenommen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite). Stehen Schuldzinsen in einem ...
Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind vom Sofortabzug als Werbungskosten ausgeschlossen. Sie sind demnach nur im Rahmen einer erhöhten AfA-Bemessungsgrundlage als zielgerichtete ...
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Beim BFH steht aktuell die Rechtsfrage an, wie die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Personengesellschaft zu behandeln ist. Der BFH hat vor der endgültigen Klärung dieser Frage das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem beim BFH anhängigen Verfahren beizutreten.