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  • · Fachbeitrag · Zoll/Steuern/Recht

    Intrastat: Ab 2016 neue Meldeschwelle für den Wareneingang

    | Die Intrahandelsstatistik erfasst den tatsächlichen Warenverkehr (Versendungen und Wareneingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten. Vielen Unternehmern sind die Pflichten, die sie im Zusammenhang mit Meldungen aufgrund der Intrahandelsstatistik (kurz INTRASTAT-Meldungen) ergeben, nicht bekannt. Die Risiken, die man eingeht, wenn man entsprechende Verpflichtungen nicht beachtet, werden erst dann bewusst, wenn das Statistische Bundesamt Bußgelder oder gar die Eröffnung eines Strafverfahrens androht. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Deutschland zum 1.1.2016 die Meldeschwelle für den Wareneingang erhöht. Die Meldeschwelle für den Warenausgang wird unverändert beibehalten. |

     

    Hintergrund

    Die vorerst letzte Erhöhung der Meldeschwellen vollzog sich - gleichermaßen für Warenausgänge und Wareneingänge - zum 1.1.2012 von ehemals 400.000 EUR auf 500.000 EUR. Dadurch waren im Jahr 2015 ca. 56.000 Unternehmen dazu verpflichtet, dem Statistischen Bundesamt monatlich innereuropäische Warenbewegungen zu melden (IHK Hannover, www.ihk.hannover.de, Dok.-Nr. 091565767, Abfrage vom 21.12.2015).

     

    Entscheidungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten

    Es ist zugleich das Recht und die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten, die Meldeschwellen zu überwachen und zur Erreichung der Zielvorgaben ggf. anzupassen.

     

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