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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlichen Übertragungen

    | Beim BFH steht aktuell die Rechtsfrage an, wie die teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Personengesellschaft zu behandeln ist. Der BFH hat vor der endgültigen Klärung dieser Frage das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem beim BFH anhängigen Verfahren beizutreten. |

     

    Hintergrund

    Die Finanzverwaltung teilt in Fällen der teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens unter Beteiligung von Mitunternehmerschaften den Vorgang in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft auf und ordnet den Buchwert anteilig den beiden Teilen des Geschäfts zu („strenge Trennungstheorie"). Durch diese Berechnungsweise ergibt sich aus dem entgeltlichen Teil des Geschäfts stets ein Gewinnrealisierungsbetrag.

     

    Der BFH hatte einen derartigen Fall für den zeitlichen Anwendungsbereich der seit 2001 geltenden Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG noch nicht zu entscheiden. Zu jedoch annähernd vergleichbaren Sachverhaltskonstellationen liegen Entscheidungen des BFH vor, denen sich sowohl eine Zustimmung zur strengen Trennungstheorie entnehmen lassen könnte, als auch Entscheidungen, in denen es diese abgelehnt hat. Stattdessen wird in den letztgenannten Fällen eine „modifizierte Trennungstheorie" an deren Stelle gesetzt. Im Bereich des Privatvermögens werden teilentgeltliche Übertragungsvorgänge hingegen vom BFH durchgängig nach Maßgabe der strengen Trennungstheorie beurteilt.

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