Im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann der Beschenkte die AfA i.S.d. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Schenkende selbst keine Absetzungen geltend gemacht hat, die der Beschenkte anschließend fortführen kann, denn § 11d Abs. 1 EStDV knüpft nur an die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der Absetzungen an.
Ob mehrere gewerbliche Betätigungen, die ein und derselbe Unternehmer ausübt, zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen sind, hängt davon ab, ob diese Betätigungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ...
Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG i.d.F. des BürgEntlG KV) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so ein aktuelles Urteil des BFH.
Im Streitfall wurde im Rahmen einer Außenprüfung festgestellt, dass die zusammen veranlagten Steuerpflichtigen Inhaber eines Bank-Depots waren, in dem sich u.a. Anteile an Investmentfonds mit Sitz in den USA (sog. Mutual Funds), die in Deutschland nicht registriert waren, befanden und die auch nicht die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 AuslInvestmG erfüllten.
Die Auszahlung einer Abfindung in zwei Teilbeträgen steht der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung ...
Streitig war, ob der Anspruchsberechtigte im Streitzeitraum Juli 2007 bis April 2010 deutsches Kindergeld abzüglich der in Polen bezogenen Familienleistungen (Differenzkindergeld) beanspruchen kann. Der ...
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Überträgt der Hoferbe das Eigentum an einem Hofgrundstück zur Abgeltung des Abfindungsergänzungsanspruchs i.S. des § 13 Abs. 1 Satz 2 HöfeO auf einen anderen Abkömmling des Hofübergebers, ist der Grundstückserwerb weder nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG noch nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.