Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Der BFH hat mit seinem Grundsatzurteil entgegen der ...
Das FG Köln hat die Wiederbestellung eines Steuerberaters (StB) abgelehnt, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und in der Folge die Bestellung des Klägers als Steuerberater widerrufen worden war.
Bei einem ernsthaft und mit hinreichendem Zeitaufwand – 15 Stunden pro Woche – betriebenem Praktikum in einem Tattoo-Studio zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den Beruf „Tätowierer“ benötigt werden, handelt es sich um eine Berufsausbildung. Die Eltern haben während dieser Praktikumszeit Anspruch auf Kindergeld.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der Lohnsteuer ...
Eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, hat dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt.
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Der BFH sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG an, weil keine Beherbergung vorliegt. Unabhängig davon ist nach der Rechtsprechung des BFH die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig. Auch ist in einem regulären Bordellbetrieb der volle und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hotelleistungen anzuwenden.