Kosten für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die vermittelten Lerninhalte „auch“ im beruflichen Alltag eingesetzt werden und für die berufliche Entwicklung förderlich sein können.
Indizien dafür, dass ein Honorararzt in die Organisation des Krankenhauses eingebunden ist, liegen vor, wenn ihm die Patienten zugeteilt werden, die Verwaltung die Zeiteinteilung bzw. den Dienst-/Einsatzplan vorgibt, ...
Ein unbeschränkter Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige nicht in die elektronische Datenübermittlung der Vorsorgeaufwendungen eingewilligt ...
Das FG muss alles unternehmen, um bisher ungenannt gebliebene Geschäftspartner und „erdrückende“ Beweismittel selbst zu ermitteln und in das Verfahren einzuführen. Es darf sich insoweit nicht auf die ...
Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maßgebende Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Bei der für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsamen sog. Drei-Objekt-Grenze sind aneinandergrenzende, selbstständig veräußerbare und nutzbare Mehrfamilienhausgrundstücke grundsätzlich als jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten zu zählen, die auch durch eine Vereinigung/Zuschreibung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt („Häuserzeile“ oder „Straßenzug“) werden können.