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  • 13.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 40 EStG

    Paketzusteller: Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn

    Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der Lohnsteuer unterliegt.