13.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 40 EStG
Paketzusteller: Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der Lohnsteuer unterliegt.
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