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  • 13.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 40 EStG

    Paketzusteller: Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn

    | Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern führt und daher nicht der Lohnsteuer unterliegt. |

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