§ 10 Abs. 2 EStG verbietet den Abzug von Vorsorgeaufwendungen,
sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Auslegung dieser Vorschrift darf nach Auffassung des FG Niedersachsen jedoch nicht dazu führen, dass ein Steuerpflichtiger
weder im Tätigkeitsstaat als beschränkt Steuerpflichtiger noch im Inland (als unbeschränkt Steuerpflichtiger) seine Vorsorgeaufwendungen
geltend machen kann.
Was klar zu sein scheint, wird immer wieder bis an die Grenze der steuerlichen Anerkennung ausgetestet. Eigentlich ist aufgrund ständiger Rechtsprechung klar, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur ...
Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Diese privaten Veräußerungsgeschäfte ...
Studiert ein Kind als Erstausbildung und arbeitet daneben 30 Stunden in der Woche, muss das für den Kindergeldanspruch nicht schädlich sein. Das gilt selbst dann, wenn für das Studium nur fünf Wochenstunden übrig bleiben. Das hat der BFH klargestellt.
Bei Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann es aufgrund der Verwaltungsregelungen zum Streit kommen, ob die ermäßigte Besteuerung (Fünftelregelung) nach § 34 EStG Anwendung findet.
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Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb, ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG zu gewähren.