Eine vorsätzliche Steuerhinterziehung liegt stets dann vor, wenn ein Geschäftsführer Schwarzlöhne an die Arbeitnehmer der von ihm geführten GmbH ausgezahlt hat und die entsprechenden Lohnsteuerbeträge dauerhaft entzieht. Dann haftet er nach dem Urteil des FG Köln für die Lohnsteuer, Solidaritätszuschläge, Lohnkirchensteuern und Verspätungszuschläge, für die die GmbH ihrerseits in Haftung genommen wurde, über § 69 S. 1 AO und § 35 Abs. 1 GmbHG als gesetzlicher Vertreter durch vorsätzliche oder grob ...
Das BMF hat den AEAO auf 63 Seiten zu 36 Vorschriften geändert, wovon alleine 42 Seiten zu § 251 AO sowie die Regelungen bei Insolvenz zusammengefasst werden. Hinzu kommen umfassende Ergänzungen zu § 129 AO bei ...
Das Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 auf Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden ist, konnte bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, ...
Nach § 236 AO entsteht ein Anspruch auf Prozesszinsen, wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die festgesetzte Steuer gemindert wird. Das gilt auch, wenn es durch das Urteil zur Aufhebung oder zum erstmaligen Erlass eines Verwaltungsakts kommt und dies zu einer Erstattung führt. Der BFH hat nun zu zwei völlig unterschiedlichen Sachverhalten einen Anspruch auf diese Zinsen abgelehnt.
Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen wurden für Reisetage ab 2013 neu festgesetzt. Sie gelten auch für ...
Kleinstbetriebe in der Rechtsform einer Kapital- oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen wie die normale GmbH oder die GmbH & Co. KG können erstmals für den Abschlussstichtag 31.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Dokumentationspflichten: Diese Verstöße kosten viel Geld
Ob Bewirtungsaufwendungen, das häusliche Arbeitszimmer oder das Fahrtenbuch: Immer wieder sind es dieselben Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie Risiken erkennen und Verstöße vermeiden.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Über das Jahressteuergesetz 2010 wurden die Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB ab 2011 auf die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26b EStG von derzeit noch 2.100 EUR begrenzt. Der BFH hat nun klargestellt, dass die Zahlungen nur für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei gewesen sind. Basis ist § 3 Nr. 12 EStG, wonach Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse steuerfrei sind, wenn sie in einem Gesetz oder auf einer Ermächtigung beruhen.