· Nachricht · ErbStG
Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung
| Das Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 auf Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden ist, konnte bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, längstens bis einschließlich 30.6.2009 ausgeübt werden. Diese kurze sechsmonatige Übergangsfrist und die Befristung des Antrags sollten damals sicherstellen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit zeitnah nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform feststeht, welche Vorschriften auf eine Erbschaft vor 2009 anzuwenden ist. Der BFH toleriert das und hält das Problem daher nicht für weiter klärungsbedürftig. |
- BFH 21.11.12, II B 78/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 130033
Quelle: ID 38065690