Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 11.1.2013 durch die aktualisierte Liste nach dem Stand vom 13.5.2013 ersetzt. Die Liste gilt neben den amtlichen Beschaffungsstellen auch für Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind.
Nach § 4 Nr. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks steuerfrei, wenn es aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts übergeht und es ...
Eine weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtige ausländische Familienstiftung ist nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil in die gesonderte und einheitliche Feststellung aufzunehmen.
Für diverse Steuerbefreiungen und auch Lohnsteuerpauschalierungen muss die Leistung vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Hierzu hatte der BFH im Vorjahr zum Nachteil der Arbeitnehmer entscheiden. Mit Urteilen aus September 2012 hatte der BFH bestimmt, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt sei. Aus der Sicht des ...
Für die Entscheidung, ob eine Umwegstrecke offensichtlich verkehrsgünstiger beim Ansatz der Entfernungspauschale ist, muss nach der BFH-Rechtsprechung auf die konkreten Verhältnisse im Einzelfall abgestellt werden.
Weder die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i.S. des § 9 Abs. 6 EStG setzen ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus, so ...
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Der BFH hat bestätigt, dass Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen nicht zum Werbungskostenabzug berechtigen. Trägt der Arbeitgeber durch die Abgabe des Autos im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Pendeln im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, ist kein Werbungskostenabzug geboten.