Das BMF hat das aktualisierte Schema der Taxonomien als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG in der Version 5.2 veröffentlicht. Die aktualisierten Kern- und Branchentaxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Sie sind grundsätzlich für die E-Bilanzen aller Wirtschaftsjahre zu verwenden, die ab 2014 beginnen und gelten entsprechend auch für Eröffnungsbilanzen, sofern diese ab 2014 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn sie auch für das vorangehende ...
An nichtbeamtete Versorgungsempfänger gezahlte Beihilfen im Krankheitsfall sind Bezüge aus früheren Dienstleistungen. Damit ist lediglich ein Pauschbetrag von 102 EUR in Abzug zu bringen, statt des ...
Ein Preisgeld, das ein Beamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Preisverleihung ist keine einkommensteuerliche unbeachtliche Ehrung ...
Kroatien ist am 1.7.2013 der Europäischen Union beigetreten. Zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat das BMF auf 7 Seiten Stellung genommen. Ab Juli hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt auch hinsichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Es ergeben sich auch Auswirkungen auf das deutsche Recht. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im ...
Annahme, Unterbringung, Aufbewahrung, Ausgabe sowie Ent- und Verladen von Waren sind nur dann eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, wenn Lagerung die Hauptleistung darstellt und dem Empfänger ein ...
Die mit dem Betrieb eines von einem gewerblichen Unternehmer betriebenen Altenwohnheims eng verbundenen Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG dann umsatzsteuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 40 % der ...
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Übernimmt bei der durch eine Beteiligungsklausel im Versicherungsvertrag offengelegten Mitversicherung eines Risikos durch mehrere Versicherer (sog. offene Mitversicherung) der führende Versicherer die bei Begründung und Abwicklung der Mitversicherungsverträge anfallenden Verwaltungsaufgaben (sog. Führungsleistungen) gegen einen erhöhten Anteil aus dem Versicherungsentgelt (sog. Führungsprovision), liegt darin eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung an den/die Mitversicherer.