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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 180 AO

    Keine Gewinnfeststellung mit ausländischer Familien­stiftung

    | Eine weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtige ausländische Familienstiftung ist nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil in die gesonderte und einheitliche Feststellung aufzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Stiftung an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ungeachtet der Einkommenszurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG ist die Stiftung nicht in die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft als Feststellungsbeteiligter einzubeziehen, auch nicht mit dem auf sie entfallenden Gewinnanteil. |

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 665 | ID 42258414

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