Für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Lieferer in gutem Glauben handeln und alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt. Vor diesem Hintergrund reicht es dem BFH nicht, wenn sich der Unternehmer mit der Bestätigung der USt-Identifikationsnummer begnügt. Vielmehr hätte er Kontakt mit dem Geschäftssitz des ...
Mit Urteil vom 20. Februar 2013 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die mit einer sog. „Coaster-Bahn“ erbrachten Umsätze umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen sind und daher nicht dem ...
Nach der BFH-Rechtsprechung führen Gutschriften und Scheinrenditen im Rahmen von Schneeball-Systemen zu Kapitaleinnahmen, bis das Schneeball-System zusammenbricht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Sparer sich die ...
Gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, die mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Wertes dieses Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht.
Behält sich der Schenker bei der Zuwendung einer KG-Beteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte vor, vermittelt der mit dem Nießbrauch belastete Teil dem ...
Die wegen einer Änderung des Gesellschafterbestands entstandene Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke dar. Nach einem Urteil des FG Münster handelt es sich entgegen der ...
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Im Amtsblatt der EU wurde eine neue Richtlinie über den Jahresabschluss veröffentlicht. Der Text ist von Bedeutung für bilanzierende Unternehmen innerhalb der EU. Dabei geht es um Wesentliches wie z.B. den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Kategorien von Unternehmen sowie Angaben, Grundsätze für die Rechnungslegung in der Bilanz, dem Anhang, dem Lagebericht und der GuV.