Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert dessen eigenhändige Unterschrift. Das ist anders als beim Antrag eines Unternehmers aus dem EU-Raum. Der Vergütungsantrag ist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG binnen sechs Monaten nach Jahresablauf zu stellen. Der Antrag innerhalb der nicht verlängerbaren Ausschlussfrist ist ferner eigenhändig zu unterschreiben.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn das Gutachten in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb ...
Überträgt ein Elternteil ein Grundstück im Wege der Schenkung auf ein Kind und schenkt der bedachte Nachwuchs unmittelbar im Anschluss daran einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiter, ...
In einem 13-seitigen Schreiben hat das BMF die Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilfe-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erläutert. Aufgrund der späten Veröffentlichung des Anwendungserlasses dürfen Rechnungsangaben bei Gutschriften, für die Steuerschuldumkehr sowie der geänderten Regelung in Fällen der Margenbesteuerung bis 31.12.13 noch der alten Rechtslage entsprechen. Ansonsten gilt der Erlass für ab dem 30.6.13 ausgeführte Umsätze.
Die Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen setzt nicht voraus, dass die Darreichung von Speisen und Getränken unentgeltlich erfolgt. Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist ...
Das BMF hat den Anwendungserlass zur einkommensteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus dem Juli 1998 aktualisiert und an die neuere ...
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In der letzten Ausgabe dieses Jahres erfolgt die Aufzählung gezielter Jahresendstrategien allgemeiner Art und speziell zu den einzelnen Einkunftsarten im betrieblichen und privaten Bereich sowie der Umsatz- und Körperschaftsteuer. Die Umsetzung sollte ohne Hetze bis spätestens Silvester 2013 erfolgen, um gut gerüstet ins neue Jahr starten zu können. Das betrifft insbesondere die anstehenden Umstellungen aufgrund des neuen steuerlichen Reisekostenrechts oder Anpassungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft durch ...