Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · § 4 EStG

    Beschränkter Abzug der Bewirtung

    | Die Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen setzt nicht voraus, dass die Darreichung von Speisen und Getränken unentgeltlich erfolgt. Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist unabhängig von der Frage der Entgeltlichkeit der Verpflegungsleistungen eröffnet, soweit kein unmittelbar auf die Bewirtungsleistung bezogenes Entgelt verlangt wird. |

     

    Quelle: ID 42404338