· Nachricht · § 4 EStG
Beschränkter Abzug der Bewirtung
| Die Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen setzt nicht voraus, dass die Darreichung von Speisen und Getränken unentgeltlich erfolgt. Der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist unabhängig von der Frage der Entgeltlichkeit der Verpflegungsleistungen eröffnet, soweit kein unmittelbar auf die Bewirtungsleistung bezogenes Entgelt verlangt wird. |
- BFH 6.6.13, I B 53/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 133428
Quelle: ID 42404338