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  • · Nachricht · §§ 4, 6, 6a, 18 UStG

    Unterschrift bei Auslandsumsätzen

    | Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert dessen eigenhändige Unterschrift. Das ist anders als beim Antrag eines Unternehmers aus dem EU-Raum. Der Vergütungsantrag ist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG binnen sechs Monaten nach Jahresablauf zu stellen. Der Antrag innerhalb der nicht verlängerbaren Ausschlussfrist ist ferner eigenhändig zu unterschreiben. |

     

    In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 Satz 2 UStAE besitzen auch nach den Änderungen der UStDV im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen weiterhin Gültigkeit.

     

    •  Bayerisches LfSt 29.10.13, S 7134.1.1-9/2 St33, astw.iww.de Abruf-Nr. 133707 
    • EuGH 21.6.12, BFH/NV 12, 1404
    Quelle: ID 42442521