· Nachricht · §§ 4, 6, 6a, 18 UStG
Unterschrift bei Auslandsumsätzen
| Der Antrag auf Vorsteuervergütung eines im Drittland ansässigen Unternehmers erfordert dessen eigenhändige Unterschrift. Das ist anders als beim Antrag eines Unternehmers aus dem EU-Raum. Der Vergütungsantrag ist nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG binnen sechs Monaten nach Jahresablauf zu stellen. Der Antrag innerhalb der nicht verlängerbaren Ausschlussfrist ist ferner eigenhändig zu unterschreiben. |
In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 Satz 2 UStAE besitzen auch nach den Änderungen der UStDV im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen weiterhin Gültigkeit.
- Bayerisches LfSt 29.10.13, S 7134.1.1-9/2 St33, astw.iww.de Abruf-Nr. 133707
- BFH 8.8.13, V R 3/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 133451
- EuGH 21.6.12, BFH/NV 12, 1404
Quelle: ID 42442521