Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind dort in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen im Haushalt eines Pflegeelternteils lebendes Kind kann durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des ...
Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielenden Gesellschaft die ...
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage einer Jagdpächterin gegen eine ihrer Meinung nach zu hoch festgesetzte Jagdsteuer stattgegeben. Sachverhalt
Für viele Steuerberater neu ist eine seit einigen Wochen gültige Informationsverpflichtung gegenüber ihren Mandanten. Der Berater hat seinen Mandanten auf die Möglichkeit des Abschlusses von Honorarvereinbarungen ...
Besteht am Bilanzstichtag eine Darlehensverbindlichkeit mit steigenden Zinssätzen ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstandes ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Der BFH hat in mehreren Entscheidungen den Begriff der „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ für die Fälle konkretisiert, in denen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung, neben sonstigen Sanierungsmaßnahmen, auch reine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Der BFH bezieht danach auch diese Aufwendungen in die anschaffungsnahen Herstellungskosten ein, sodass insoweit ein sofortiger Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist.