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  • · Fachbeitrag · Steuerberatervergütungsverordnung

    Seit Juni besteht die Verpflichtung, Mandanten über Honorarvereinbarungen zu informieren

    von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez, Münster

    | Für viele Steuerberater neu ist eine seit einigen Wochen gültige Informationsverpflichtung gegenüber ihren Mandanten. Der Berater hat seinen Mandanten auf die Möglichkeit des Abschlusses von Honorarvereinbarungen hinzuweisen. Wie aber kann diese Informationsverpflichtung in der Praxis erfüllt werden? |

     

    Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die neue Verpflichtung?

    Mit der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18.7.2016 (BGBl I 16, 1722) wurde insbesondere § 4 der Steuerberatervergütungsverordnung massiv geändert. Bekannt ist zwischenzeitlich, dass neben der Vereinbarung von höheren - als die gesetzliche Vergütung - auch Vereinbarungen über niedrigere Gebühren mit dem Mandanten abgestimmt werden können.

     

    Weniger bekannt ist, dass nach § 4 Abs. 4 der neuen Fassung der StBVV der Steuerberater den Auftraggeber in Textform darauf hinzuweisen hat, dass eine höhere oder niedrige als gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann.

       

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