Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a ff. EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei. Dies gilt auch, soweit sich die Höhe der Zulage nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden richtet.
Das LSG Berlin-Brandenburg weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin, die auch den Träger der Rentenversicherung zur Schätzung berechtigt.
Steuerpflichtige, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mithilfe eines Kraftfahrzeugs bewegen können, können grundsätzlich alle Kraftfahrzeug-Kosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder ...
Liegt der Vorjahresumsatz eines Kleinunternehmers nicht über 17.500 EUR, profitiert er auch im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung. Doch was passiert, wenn das FA den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 EUR erhöht? Für FA und FG Sachsen-Anhalt ist die Sache klar: Die Kleinunternehmereigenschaft kippt selbst dann, wenn die 17.500-EUR-Grenze nur geringfügig überschritten wurde.
Kann ein Grundstückseigentümer eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 2 EStG beantragen, wenn der Abwasserzweckverband sein Grundstück an die öffentliche Abwasserentsorgung anschließt und ihm dafür
60 % der ...
Ist dem im Inland lebenden Elternteil eines Kindes das Kindergeld zu gewähren, obwohl das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit dem anderen Elternteil wohnt?
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Trotz der Verfassungsmäßigkeit der mit dem AltEinkG geschaffenen Übergangsregelung für die Besteuerung von Leibrenten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) darf es in keinem Fall zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen. Der Steuerpflichtige kann eine verfassungswidrige doppelte Besteuerung bereits bei Beginn des Rentenbezugs rügen, wobei dem Steuerpflichtigen die Feststellungslast obliegt.