Die Druckerschwärze auf den Blättern des Jahressteuergesetzes 2014 ist noch warm, da veröffentlicht das BMF am 26.8.2014 bereits den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das umgangssprachlich auch als Jahressteuergesetz 2015 bezeichnet wird.
Aufwendungen, die erforderlich sind, damit ein Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen des Bauherrn geändert wird und eine Baugenehmigung erteilt werden kann, zählen zu den Anschaffungskosten, so ein aktuelles ...
Fahrtkosten eines Lotsen zwischen seiner Wohnung und dem mit einer Lotsenstation versehenen Hafen des Lotsreviers seiner Lotsenbrüderschaft sind regelmäßig in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgabe ...
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt nach § 4 Abs. 5 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 nur für den Fall nicht, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der ...
Der BFH hat entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 des EStG – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen ...
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bestimmt sich bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit – teilweise zu Hause und teilweise auswärts – ausübt, der Mittelpunkt danach, ob ...
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Der BFH hat jetzt aktuell entschieden, dass die Kosten eines Strafverfahrens als „mit der Zuwendung von Vorteilen zusammenhängende Aufwendungen“ unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG fallen. Da kein besonders enger (unmittelbarer, qualifizierter, zwingender) Zusammenhang erforderlich ist, werden die Kosten eines der Tat nachfolgenden Strafverfahrens ohne Weiteres vom Wortlaut des Abzugsverbots umfasst.