Die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands – im Streitfall für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist. Bei einem Versicherungsmakler kommt als möglicher Rechtsgrund hierfür der Maklervertrag in Betracht. Einen für einen Versicherungsmakler tätigen Handelsvertreter, der nicht selbst Vertragspartner der Maklerverträge wird, trifft aus diesen Maklerverträgen ...
Der BFH hat aktuell entschieden, dass die arbeitgeberseitige Gestellung eines Fahrers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ab 1.1.2014: erster Tätigkeitsstätte) dem Grunde nach zu ...
Der Verlust einer aus einer Gehaltsumwandlung entstandenen Darlehensforderung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber kann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, ...
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist, erzielt werden. Als Veräußerung gilt auch die Aufgabe des Gewerbebetriebs sowie eines Anteils im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle „wie Eigenkapital“ behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, ...
Partner einer Lebensgemeinschaft haben für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, keinen Anspruch auf Anwendung des steuerlichen Splittingverfahrens. Dies hat der BFH in einem ...
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Die Reserveoffiziersanwärterausbildung ist eine Berufsausbildung. Ein Reserveoffiziersanwärter wird auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht abzusehen ist, ob er einen Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit oder die Übernahme als Berufssoldat stellen oder am Ende seiner Dienstzeit aus der Bundeswehr ausscheiden und sodann einen anderen Beruf ergreifen wird, so ein aktuelles Urteil des BFH.